Kontakt  |  Impressum  |  Landesbezirk Nord  |  IG BCE Online
Jetzt Mitglied werden
Flash | HTML
Jetzt für die Webseite
registrieren | Vorteile...
Startseite
Aufgeschnappt
Bezirk Ibbenbüren
Termine
Seminare
Die besten Werber
Bergbau-Information
Infos zu Arbeits-/Sozialrecht
Service
Tarifinformationen
IG-BCE-Blogs 
Medieninformationen 
IG BCE aktuell 
E-Abos 
RSS-Feeds 
Downloads 
Links 


Informativ und aktuell

Neues aus der Presselandschaft

Unser Pressespiegel informiert umfassend über interessante Themen aus allen relevanten Bereichen der Wirtschaft und Politik, kurz und knapp zitiert. Ob Kommunalpolitik, Wirtschaftsinformationen oder ökologische Fragen, aktuelle Presseartikel kurz und prägnant auf den Punkt gebracht.

Foto: böckler impuls 12/2010

ALTERSÜBERGANG
Viele mit 60 reif für die Rente
Die meisten Beschäftigten verabschieden sich zwischen 57 und 63 aus dem Berufsleben. Länger bleiben können gut Ausgebildete wie Manager oder Ärzte - und zunehmend mehr Ältere müssen als Pförtner, Reinigungskraft oder Wächter arbeiten. Das Gros der Erwerbstätigen in Deutschland scheidet deutlich vor dem 65. Geburtstag aus dem Arbeitsleben aus - nur etwa jeder zehnte bleibt bis zum gesetzlichen Rentenalter im Beruf. Wie lange die Beschäftigten durchhalten, untersucht der neue Altersübergangs-Report des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ).* Der Forscher Martin Brussig wertete dafür Angaben der jährlichen Mikrozensus-Befragung von 2001 bis 2007 aus.
52- bis 58-Jährige. Mit Anfang 50 sind etwa 75 Prozent der Menschen berufstätig. Wenn die Beschäftigten auf die 60 zugehen, sinkt die Quote zwar, aber nur leicht. Das war vor einiger Zeit noch anders: Wer um 1939 geboren wurde, blieb dank der Frühverrentungspolitik häufig mit 55 zu Hause. Für den Jahrgang 1949 ist das kaum mehr ohne erhebliche finanzielle Einbußen möglich. Es ist zur Norm geworden, im sechsten Lebensjahrzehnt weiter zu arbeiten, schreibt Brussig. Auffällig ist zudem: Die Erwerbstätigenquoten der 55-Jährigen sind über die Berufsklassen hinweg noch sehr ähnlich. Die langfristigen Folgen von psychischen und körperlichen Arbeitsbelastungen schlagen noch nicht durch. Nur aus einzelnen Berufen scheiden Beschäftigte aus: Polizisten, Bauarbeiter und Lokführer gehen schon ab 50.
57- bis 63-Jährige. Um das 60. Lebensjahr trennen sich die Wege, der Anteil der Erwerbstätigen halbiert sich rasch. Das Rückzugstempo unterschiedet sich nach Art des Berufes:

  • Manager, Ärzte oder Wirtschaftsprüfer überstehen den 60. Geburtstag meist mühelos im Arbeitsleben.
  • Schlechter stehen die Chancen von körperlich arbeitenden Menschen, egal ob qualifiziert oder angelernt. Überwiegend hören Industriemechaniker, Werkzeugmacher, Elektriker und Bauarbeiter zwischen 57 und 63 auf.
  • Der Anteil der Beschäftigten in einfachen Dienstleistungsjobs steigt sogar. Geringverdiener können sich einen vorzeitigen Ausstieg nicht leisten. Und vormals besser Dotierte, die in ihrem Beruf keine Stelle mehr bekommen, nehmen nun Minijobs als Wachschutzpersonal, Pförtner oder Gebäudereiniger an - weil sie keine gute Altersvorsorge haben.


Über 65-Jährige. Auch eine wachsende Zahl an Rentnern muss aus diesem Grund weiterarbeiten, so der Report. Sechs Prozent der 67- und 68-Jährigen arbeiten noch. Sie verdingen sich überwiegend in einfachen Dienstleistungsberufen, etwa als Reinigungskraft, Pförtner oder Zeitungsausträger.

Quelle: Martin Brussig: Erwerbstätigkeit im Alter hängt vom Beruf ab,
Altersübergangs-Report 5/2010, mit Förderung der Hans-Böckler-Stiftung

Quelle: böckler impuls 12/2010


Foto: böckler impuls 12/2010

ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE
Comeback der Tariftreue
Die meisten Bundesländer wollen die Vergabe öffentlicher Aufträge wieder an die Einhaltung von Tarifstandards koppeln - und einige Länder legen darüber hinaus auch Mindestlöhne fest.
Tariftreue-Regelungen, nach denen der Staat nur Anbieter beauftragen darf, die sich an die örtlichen Tarifverträge halte, erleben ein Comeback. „Die meisten Bundesländer haben den Rüffert-Schock überwunden", sagt Thorsten Schulten, Tarifexperte im WSI.* Im so genannten Rüffert-Fall hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im April 2008 überraschend die Tariftreue-Vorschriften des damaligen niedersächsischen Vergabegesetzes als Verstoß gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit gewertet. In der Folge hatten die zehn Bundesländer, in denen Tariftreue-Gesetze existierten oder konkrete Gesetzesinitiativen vorlagen, ihre Regelungen ausgesetzt. Doch nun belegt eine aktuelle WSI-Übersicht eine Gegenbewegung: „Immer mehr Länder versuchen, die Spielräume für soziale Kriterien auszuloten, um bei der öffentlichen Vergabe faire Wettbewerbsbedingungen herzustellen", beobachtet WSI-Forscher Schulten.
Vier Bundesländer - Bremen, Berlin, Hamburg und Niedersachsen - haben bereits eine europarechtskonforme Neugestaltung ihrer Tariftreue-Gesetze vorgenommen. In weiteren fünf - Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rhein land-Pfalz, Saarland und Thüringen - liegen Gesetzentwürfe für eine Neuregelung vor oder wurden für 2010 angekündigt. Auch die neue Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, ein Tariftreue-Gesetz zu entwickeln. Damit könnten in naher Zukunft knapp zwei Drittel aller Bundesländer über eigene Regelungen zur Tariftreue verfügen, prognostiziert Schulten. Das wären mehr als vor der EuGH-Entscheidung.
Die neue Dynamik zeigt nach Schultens Analyse, dass viele Landesregierungen einen Ausweg aus dem durch das EuGH-Urteil entstandenen Dilemma suchen. Vergabeordnungen machen normalerweise den günstigsten Preis zum zentralen Auswahlkriterium. „Ohne Tarif- und Sozialstandards würde daher ausgerechnet der Staat durch seine Auftragsvergaben die weitere Erosion des Tarifvertragssystems beschleunigen, da er gezwungen ist, nicht-tarifgebundenen Unternehmen einen strukturellen Wettbewerbsvorteil einzuräumen", erklärt der Wissenschaftler.
Um ihre Gesetzesnovellen europarechtskonform zu gestalten, setzen die Länder an drei unterschiedlichen Punkten an:
Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz. Die Bestimmungen zur Tariftreue sehen Folgendes vor für Branchen, die unter das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) fallen: Öffentliche Aufträge dürfen hier nur an Unternehmen vergeben werden, die sich vorher verpflichten, ihren Beschäftigten mindestens die branchenspezifischen Mindestlöhne zu zahlen. Solche Mindestlöhne gibt es derzeit in zehn Wirtschaftszweigen,
etwa auf dem Bau, im Gebäudereinigerhandwerk, der Abfallwirtschaft und dem Pflegesektor. Indem sie auf das AEntG verweisen, reagieren die Gesetzgeber auf einen zentralen Einwand aus der EuGH-Entscheidung: Danach hätte Niedersachsen die Einhaltung des örtlichen Tarifs nur dann
vorschreiben dürfen, wenn der Tarifvertrag durch eine staatliche Allgemeinverbindlicherklärung für alle gegolten hätte. Experten erwarten, dass die Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz seltener unterlaufen werden, wenn öffentliche Auftraggeber diese einfordern und kontrollieren.
Sonderregel Verkehrssektor. In den meisten Bundesländern wird für den Verkehrssektor eine umfassende Tariftreueerklärung verlangt, die sich in der Regel auf den jeweils repräsentativen Tarifvertrag bezieht. Diese Möglichkeit ergibt sich aus der im EU-Vertrag festgelegten europarechtlichen Sonderstellung des Verkehrssektors, für den das Rüffert-Urteil des EuGH nicht gilt.
Vergabespezifischer Mindestlohn. Außerdem sind einige Bundesländer dazu übergegangen, ihre Tariftreue-Regelung durch einen vergabespezifischen Mindestlohn zu flankieren. So können in Berlin und Bremen Unternehmen einen öffentlichen Auftrag nur dann erhalten, wenn sie sich verpflichten, ihren Beschäftigten mindestens 7,50 Euro pro Stunde brutto zu zahlen. Liegen die Tariflöhne der betreffenden Branche höher, müssen sie eingehalten werden. „Diese doppelte Absicherung ist besonders effektiv, weil es gerade in Ostdeutschland in manchen Bereichen nach wie vor auch sehr niedrige Tariflöhne gibt", sagt Schulten.

* Quelle: Die Auswertung und weitere umfangreiche Materialien zum Thema Tariftreue und Mindestlöhne unter: www.tarifvertrag.de/tariftreue

Quelle: böckler impuls 12/2010



Michael Sommer: Sparpaket manifestiert Schieflage in Deutschland
01.09.2010. Zum heutigen Beschluss des Haushaltbegleitgesetzes erklärt Michael Sommer, DGB-Vorsitzender in Berlin
„Mit diesem Beschluss manifestiert die Bundesregierung die Schieflage in diesem Land und kürzt dramatisch zu Lasten der Ärmsten in dieser Gesellschaft, bei gleichzeitiger Schonung der Reichen und Vermögenden. Die Abschaffung der Heizkostenzuschüsse und des Elterngelds für Hartz-IV-BezieherInnen sowie die Streichung des Rentenkassenzuschusses sind Maßnahmen, mit denen Schwarz-Gelb die Schwächsten und Ärmsten drangsaliert. Wer bei der Brennelementesteuer kneift, sollte sich schämen, gleichzeitig die soziale Schieflage in diesem Land zu verschlimmern.
Die Gewerkschaften werden sich gegen diese soziale Schieflage bei der Krisenbewältigung und beim Sparpaket wehren: Klamme Kommunen, die Rente mit 67, Leiharbeit, Lohnsubvention durch Hartz IV oder auch die unsoziale Kopfpauschale zeigen ganz eindeutig, dass es nicht mehr gerecht zugeht in diesem Land. Wir brauchen jetzt die Einführung der Finanztransaktionssteuer und eine angemessene Beteiligung der Reichen und Vermögenden an der Finanzierung unseres Staates. Wir brauchen endlich Mindestlöhne, die Eindämmung der Leiharbeit und des Niedriglohnsektors.
Das Erschreckende ist, dass diese Bundesregierung die Schieflage in diesem Land gerade rücken könnte, und das selbst dann, wenn man an der aus Sicht der Gewerkschaften so falschen Logik der Schuldenbremse festhält. Denn während die Bundesregierung in ihrem Sparpaket im Juni noch davon ausging, dass sie zur Einhaltung der Schuldenbremse im Jahr 2011 rund 11,1 Milliarden Euro einsparen müsste, geht sie nun im Haushaltsgesetz davon aus, dass rund 0,31 Prozent des BIP für 2011 zur Einhaltung der Sparvorgaben aus der Schuldenbremse nötig sind, das sind rund 7,46 Milliarden Euro.
Das heißt: Allein mit der Logik der Bundesregierung argumentiert, könnte auf Einsparungen im Umfang von 3,64 Milliarden verzichtet werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, vor diesem Hintergrund ihre soziale ungerechte Politik zu korrigieren und auf die Streichung des Heizkostenzuschusses (0,1 Milliarden) zu verzichten, das Elterngeld bei ALG-II-Bezug (0,4 Milliarden) und den Zuschuss des Bundes an die Gesetzliche Rentenversicherung (2,1 Milliarden) bei ALG II zu erhalten.
Wer die Probleme in unserem Land aber ernsthaft und langfristig angehen will, muss investieren: Investieren in die Köpfe - also in Bildung und in nachhaltige und zukunftsfähige Infrastruktur und grüne Technologien. Das heißt: Es geht um mehr Geld für den Haushalt und nicht um weniger! Dieses Land hat ganz klar ein Einnahmenproblem und kein Ausgabenproblem. Unsere Berechnungen, wonach die Bundesregierung rund 70 Milliarden Euro pro Jahr mehr an Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen bekommen kann, liegen auf dem Tisch.*
Diese Einnahmen zusätzlich zu erzielen, ist nicht nur nach innen zur Aufgabenerfüllung dringend notwendig. Sie sind auch nach außen ein wichtiges Zeichen internationaler Solidarität. Denn sowohl die deutsche Steuerquote (2008: 23,1 Prozent) als auch die Steuer- und Abgabenquote (2008: 36,4 Prozent) liegen im internationalen Vergleich relativ niedrig im unteren Mittelfeld. Im Bereich der Kapitalertrags- und Vermögensbesteuerung hat Deutschland international mittlerweile den zweifelhaften Ruf einer Steueroase und heizt den Steuerunterbietungswettbewerb an. Das kann sich niemand leisten - wir nicht, aber die anderen Länder schon gleich gar nicht. Das wäre ein Zukunftspaket, das den Namen wirklich verdient hätte."

*Erläuterung:

70 Milliarden Einnahmen kämen aus Sicht der Gewerkschaften u.a mit folgenden Maßnahmen zu Stande:

  • Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTT), die allein in Deutschland jährlich mindestens 12 Milliarden Euro in die Kasse bringt. Der vom DGB geforderte Steuersatz von 0,1% wird darüber hinaus eine regulierende Funktion haben und schädliche Finanzmarktspekulationen eindämmen.
  • Wiederbelebung der Vermögensteuer, respektive Vermögensabgabe, mit rund 16 Milliarden Euro Aufkommen pro Jahr,
  • eine gerechte Erbschaftsteuer bringt nochmals rund 6 Milliarden zusätzlich,
  • die Besteuerung von Kapitalerträgen nach persönlicher Leistungsfähigkeit schlüge ebenfalls mit plus 6 Milliarden Euro im Jahr zu Buche.
  • Und ein höherer Spitzensteuersatz von zum Beispiel 50% für wirklich große Einkommen würde zusätzlich 8 Milliarden bringen, ein offensiverer Steuervollzug rund 22 Milliarden.
  • Käme dann noch die Gemeindewirtschaftssteuer zugunsten der Kommunen hinzu und würden einige der unsinnigsten Steuerentlastungen für Hoteliers und Unternehmen zurückgenommen, hätten Bund, Länder und Kommunen rund 70 Milliarden Euro mehr im Jahr.

Quelle: dgb.de

Druckversion
Weiterempfehlen
PDF-Version
Word-Version
IG BCE Bezirk Ibbenbüren
Breite Straße 12
49477 Ibbenbüren
Telefon: 05451 9685-0
Fax: 05451 9685-20
Senden Sie uns eine E-Mail...
Bürozeiten:
Montag bis Freitag, 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr
Mittwoch- und Freitagnachmittag geschlossen

Kontakt  |  Impressum  |  Landesbezirk Nord  |  IG BCE Online
© 2010 IG BCE - Grafiken & Inhalte dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt.

IG BCE - Bezirk Ibbenbüren
Breite Straße 12 | 49477 Ibbenbüren | Germany
Telefon: 05451 9685-0 | Telefax: 05451 9685-20
Internet: www.ibbenbueren.igbce.de | E-Mail: bezirk.ibbenbueren@igbce.de